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Befahrbare Auffangwannen (WHG §19)
zur sicheren und vorschriftsmäßigen Lagerung wassergefährdender und brennbarer Flüssigkeiten und Maschinen. Sie erfüllen alle Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes.
Durch Kombination mehrerer Bodenelemente und Verbindungselemente können auch große Flächen komplett abgedichtet werden. |